Einhaltung der CSRD-Gesetzgebung mit einem kooperativen Sektoransatz
Was ist CSRD?
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist eine europäische Rechtsvorschrift, die große Unternehmen verpflichtet, über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt zu berichten. Die CSRD ist ein zentrales Element des Green Deal der Europäischen Union und soll für mehr Transparenz und eine bessere Qualität der Nachhaltigkeitsinformationen sorgen. CSRD ist für Unternehmen obligatorisch, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: 1) mehr als 250 Beschäftigte (Durchschnitt über ein Jahr); 2) der Umsatz übersteigt 50 Millionen Euro pro Jahr; 3) eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen €.
Sektoraler Ansatz
Derzeit bereiten Modint, INretail und EK ein Konzept vor, um Einzelhändler und Marken bei der Vorbereitung auf CSRD zu unterstützen. Für die Sektoren Textil, Schuhe und Wohnen werden die Möglichkeiten untersucht, eine Stakeholder- und eine doppelte Materialitätsanalyse pro Sektor zu erstellen, die den einzelnen Unternehmen viel Zeit abnimmt.
Wann wird sie beginnen?
Im April 2024 werden wir Einzelhändlern, die die CSRD-Kriterien erfüllen, weitere Informationen über die Vorgehensweise, die Kosten und den Zeitplan zukommen lassen. Behalten Sie diese Seite auch im Auge, wenn es neue Entwicklungen gibt.
Für wen ist dies von Interesse?
Für alle, die ab 2026 eine CSRD-Pflicht haben und/oder sich im Vorfeld auf eine ESG-Strategie und -Berichterstattung vorbereiten wollen.
Mehr erfahren
Wenden Sie sich an Mariska Schennink, ESG-Managerin der EK, unter m.schennink@ek-retail.com oder 0031(0)6-53249194.